zum Inhalt zur Navigation zur Suche

Förderrichtlinien

In den Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien sind die Voraussetzungen für eine Förderung bzw. Anerkennung einer Einrichtung transparent dargelegt.

Es wird zwischen allgemeinen und spezifischen Förderrichtlinien sowie ergänzenden Richtlinien unterschieden:

Allgemeine Förderrichtlinien

Die Allgemeinen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien stellen die verbindlichen Richtlinien zur Inanspruchnahme sämtlicher Förderungen dar. Dabei wird zwischen drei Arten unterschieden:

Subjektförderung
Sie richtet sich an Personen, die eine Förderung für eine bestimmte soziale Dienstleistung beantragen. Personen, die im Rahmen der Subjektförderung gefördert werden, können soziale Dienstleistungen von anerkannten Einrichtungen des FSW in Anspruch nehmen.

Die geförderten Leistungen können von Einrichtungen bezogen werden, die vom FSW anerkannt sind.

Objektförderung
Förderung des laufenden Betriebes einer gemeinnützigen Einrichtung.

Projektförderungen
Förderung von zeitlich befristeten Projekten oder einmaligen Vorhaben.

Zu den Allgemeinen Förderrichtlinien (PDF, 217 KB)

nach oben

Spezifische Förderrichtlinien

Für bestimmte Themenbereiche wurden neben den Allgemeinen Förderrichtlinien spezifische Förderrichtlinien festgelegt.

Diese sind:

Ergänzende Richtlinien zu den Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien

Ergänzende spezifische Richtlinien für Kund:innen:

Ergänzende spezifische Richtlinien für Organisationen:

Ergänzende allgemeine Richtlinien:

Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Fonds Soziales Wien, Österreich würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: