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Teilbetreutes Wohnen

Selbstständig leben in der eigenen Wohnung oder in einer Wohnung bzw. Wohngemeinschaft, die von einer Trägerorganisation zur Verfügung gestellt wird: Teilbetreutes Wohnen macht das durch individuelle Betreuung und Unterstützung im Alltag für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen möglich.

Im Vordergrund stehen Selbstbestimmung und Förderung der Selbstständigkeit. Das Teilbetreute Wohnen kann auch ein Zwischenschritt zu einem selbstständigen Leben ohne Betreuung sein.

Der FSW fördert bedarfsgerechte, individuelle Beratungs- und Betreuungsleistungen in folgenden Bereichen:

  • Wohnen: Unterstützung bei Wohnungswechsel, Einrichtung und Instandhaltung, Haushaltsführung
  • Verpflegung: Unterstützung bei Einkäufen, Essenszubereitung
  • Betreuung im Alltag: (Begleitung, Beratung, Förderung, Anleitung, Hilfestellung): z. B. bei den Themen
    • Haushaltsführung, Körperpflege, Gesundheit
    • Sicherheit, Mobilität und Orientierung
    • Freizeit, soziale Kontakte, Krisen
    • Amtswege, Finanzen, Bildung
    • Suche nach einer Tagesstruktur etc.

Die Betreuungskontakte finden zeitlich flexibel nach individueller Absprache direkt in der Wohnung, am Betreuungsstützpunkt oder an einem anderen vereinbarten Ort statt.


Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
  • Bedarfserhebung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits vorhandenen eingereichten Gutachten)
Voraussetzungen

Förderung und Kosten

Der FSW fördert die Kosten für die Betreuung durch einen monatlichen Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt vom individuellen Betreuungsbedarf ab. Etwaige Mehrkosten, die über den monatlichen Zuschuss des FSW hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen.

Miete, Verpflegung und sonstige Aufwendungen werden nicht vom FSW gefördert. "Spezielle Förderrichtlinie für die Leistung Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung" (PDF, 150 KB)

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice beraten Sie gerne!

Bitte gebe Sie beim „Antrag auf Förderung“ unter beantragte Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ an.


Vormerkung

Vormerkung für einen Platz

Sie haben bereits eine gültige Förderbewilligung?

Die Vormerkung für einen Platz beim ausgewählten Anbieter erledigen wir für Sie. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie ein E-Mail an vormerkung-bzbh@fsw.at.

Wir beraten Sie und merken Sie für den bzw. die gewünschten Anbieter vor. Sobald ein Platz für Sie zur Verfügung steht, meldet sich der Anbieter bei Ihnen.

Wollen Sie mehr über die Betreuungsplätze wissen? Sie können jederzeit direkt bei den Anbietern nachfragen und eine Besichtigung oder einen Schnuppertermin vereinbaren.

Fördert. Stärkt. Wirkt.

FSW-Kund:innentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr