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Pflege und Betreuung für Kinder

Kleines Mädchen umarmt einen Teddy-Bären

Pflege und Betreuung für Kinder zu Hause

Der FSW fördert und vermittelt auch Leistungen für Kinder, die zu Hause Pflege und Betreuung brauchen.

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Hauskrankenpflege für Kinder

Kompetente Pflege daheim weiter

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Medizinische Hauskrankenpflege für Kinder

Ersatz oder Verkürzung von Spitalsaufenthalten weiter

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Kinderbetreuung Daheim und Kinderbetreuung Daheim Plus

Kurzfristige und verlässliche Versorgung weiter

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Mobile Palliativbetreuung für Kinder

Begleitung bei schweren und unheilbaren Krankheiten weiter

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Wohnen und Pflege für Kinder

Wenn eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist, gibt es unterschiedliche Angebote in darauf ausgerichteten Wohn- und Pflegehäusern.

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Wohnen und Pflege für Kinder

Pflegeplätze in spezialisierten Einrichtungen weiter

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Kinder-Hospiz

Ort der Begegnung bei schweren und unheilbaren Krankheiten weiter

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Wir informieren,
beraten und begleiten Sie

FSW-Mitarbeiterin

Sie möchten wissen, welche Pflege- und Betreuungsangebote es in Wien gibt? Der Fonds Soziales Wien berät Sie und sorgt dafür, dass Sie genau die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten

Seit 1. Jänner 2018 gibt es keinen Vermögensregress (Pflegeregress) mehr. Das heißt, dass die Sozialhilfeträger – in Wien ist das der Fonds Soziales Wien (FSW) – nicht mehr auf das Vermögen von Personen zurückgreifen, die in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung betreut werden. Im Grundbuch eingetragene Pfandrechte werden gelöscht, laufende Exekutionen eingestellt. Der FSW arbeitet laufend daran, neueste rechtliche Erkenntnisse für seine Kund:innen umzusetzen.

Nicht von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen ist der Kostenbeitrag aus Einkommen und Pflegegeld. Dieser Kostenbeitrag ist von Kund:innen weiterhin monatlich zu bezahlen. Sollten nach Beendigung der Leistung noch Kostenbeiträge aus Einkommen und Pflegegeld offen sein, können diese weiterhin gefordert werden. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt in Wien der FSW.

Die Stadt Wien sorgt dafür, dass ihre Bürger:innen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten alle Pflege- und Betreuungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, die sie benötigen. Zur Verfügung stehen den Wiener:innen:

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gilt seit 1. Juli 2018 und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Es soll zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen beitragen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist die Erweiterung der Autonomie und Selbstbestimmung der Zielgruppe. Ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ministerium bietet unter anderem Infos in leichter Sprache, ein Glossar und Broschüren zum Download an.

Weitere Fragen und Antworten