Pflege und Betreuung für Kinder
Pflege und Betreuung für Kinder zu Hause
Der FSW fördert und vermittelt auch Leistungen für Kinder, die zu Hause Pflege und Betreuung brauchen.
Medizinische Hauskrankenpflege für Kinder
Ersatz oder Verkürzung von Spitalsaufenthalten weiter
Weiter lesenKinderbetreuung Daheim und Kinderbetreuung Daheim Plus
Kurzfristige und verlässliche Versorgung weiter
Weiter lesenMobile Palliativbetreuung für Kinder
Begleitung bei schweren und unheilbaren Krankheiten weiter
Weiter lesenWohnen und Pflege für Kinder
Wenn eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist, gibt es unterschiedliche Angebote in darauf ausgerichteten Wohn- und Pflegehäusern.
Wir informieren,
beraten und begleiten Sie
Sie möchten wissen, welche Pflege- und Betreuungsangebote es in Wien gibt?
Der Fonds Soziales Wien berät Sie und sorgt dafür, dass Sie genau die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Seit 1. Jänner 2018 gibt es keinen Vermögensregress (Pflegeregress) mehr. Das heißt, dass die Sozialhilfeträger – in Wien ist das der Fonds Soziales Wien (FSW) – nicht mehr auf das Vermögen von Personen zurückgreifen, die in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung betreut werden. Im Grundbuch eingetragene Pfandrechte werden gelöscht, laufende Exekutionen eingestellt. Der FSW arbeitet laufend daran, neueste rechtliche Erkenntnisse für seine Kund:innen umzusetzen.
Nicht von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen ist der Kostenbeitrag aus Einkommen und Pflegegeld. Dieser Kostenbeitrag ist von Kund:innen weiterhin monatlich zu bezahlen. Sollten nach Beendigung der Leistung noch Kostenbeiträge aus Einkommen und Pflegegeld offen sein, können diese weiterhin gefordert werden. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt in Wien der FSW.
Die Stadt Wien sorgt dafür, dass ihre Bürger:innen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten alle Pflege- und Betreuungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, die sie benötigen. Zur Verfügung stehen den Wiener:innen:
- Pflege und Betreuung zu Hause: Die Betreuungs- oder Pflegefachkraft kommt ins Haus.
- Tagesbetreuung: Der:die Kund:in lebt zu Hause und besucht eine Einrichtung.
- Wohn- und Pflegeleistungen: Der:die Kund:in lebt vorübergehend oder dauerhaft in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung.
Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gilt seit 1. Juli 2018 und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Es soll zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen beitragen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist die Erweiterung der Autonomie und Selbstbestimmung der Zielgruppe. Ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ministerium bietet unter anderem Infos in leichter Sprache, ein Glossar und Broschüren zum Download an.