Pflege und Betreuung
Fördert. Stärkt. Wirkt.
In Wien bekommen alle Menschen, unabhängig vom Einkommen, die bestmögliche Pflege und Betreuung. Dafür sorgt im Auftrag der Stadt der Fonds Soziales Wien (FSW).
So finden wir die passende Unterstützung für Sie
Schritt 1
Rufen Sie einfach beim FSW-Kund:innentelefon unter 01/24 5 24 an oder kommen Sie persönlich bei uns im FSW-Kund:innenservice vorbei.
Schritt 2
Beim FSW-Kund:innenservice werden Sie kostenlos beraten. Und Sie bekommen Hilfe dabei, den Antrag auf Förderung zu stellen.
Schritt 3
Das FSW-Kund:innenservice sorgt dafür, dass Sie so rasch wie möglich zu den benötigten Leistungen kommen. Diese werden von Partnerorganisationen des FSW erbracht.
Wir informieren,
beraten und begleiten Sie
Sie möchten wissen, welche Pflege- und Betreuungsangebote es in Wien gibt?
Der Fonds Soziales Wien berät Sie und sorgt dafür, dass Sie genau die Unterstützung bekommen, die Sie brauchen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Seit 1. Jänner 2018 gibt es keinen Vermögensregress (Pflegeregress) mehr. Das heißt, dass die Sozialhilfeträger – in Wien ist das der Fonds Soziales Wien (FSW) – nicht mehr auf das Vermögen von Personen zurückgreifen, die in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung betreut werden. Im Grundbuch eingetragene Pfandrechte werden gelöscht, laufende Exekutionen eingestellt. Der FSW arbeitet laufend daran, neueste rechtliche Erkenntnisse für seine Kund:innen umzusetzen.
Nicht von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen ist der Kostenbeitrag aus Einkommen und Pflegegeld. Dieser Kostenbeitrag ist von Kund:innen weiterhin monatlich zu bezahlen. Sollten nach Beendigung der Leistung noch Kostenbeiträge aus Einkommen und Pflegegeld offen sein, können diese weiterhin gefordert werden. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt in Wien der FSW.
Die Stadt Wien sorgt dafür, dass ihre Bürger:innen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten alle Pflege- und Betreuungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, die sie benötigen. Zur Verfügung stehen den Wiener:innen:
- Pflege und Betreuung zu Hause: Die Betreuungs- oder Pflegefachkraft kommt ins Haus.
- Tagesbetreuung: Der:die Kund:in lebt zu Hause und besucht eine Einrichtung.
- Wohn- und Pflegeleistungen: Der:die Kund:in lebt vorübergehend oder dauerhaft in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung.
Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gilt seit 1. Juli 2018 und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Es soll zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen beitragen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist die Erweiterung der Autonomie und Selbstbestimmung der Zielgruppe. Ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ministerium bietet unter anderem Infos in leichter Sprache, ein Glossar und Broschüren zum Download an.