Mobilitätstraining (für Blinde)
Mit Hilfe des Mobilitätstrainings lernen blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen sich möglichst selbstständig im öffentlichen Raum zu bewegen. Dabei trainieren sie Orientierung und Mobilität u. a. mit dem Langstock.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
- Bedarfserhebung durch den Fonds Soziales Wien
- Kostenvoranschlag des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) bzw. der Österreichischen Blindenwohlfahrt (ÖBW)
Förderung und Kosten
Die Teilnahme ist (innerhalb der Förderhöchstgrenze) kostenlos. Die Förderung durch den FSW ist möglich, sofern kein anderer Kostenträger (wie z. B. das Sozialministeriumservice) für die beantragte Leistung zuständig ist.
Die Förderung für das Mobilitätstraining ist eine freiwillige Leistung des FSW, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Bitte geben Sie unter „Leistung“ beim Antrag auf Förderung „Mobilitätstraining“ an und legen Sie dem Antrag zusätzlich zu den angeführten Unterlagen den Kostenvoranschlag des Anbieters bei.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den Anbietern direkt:
- BSVWNB – Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich und Burgenland
- ÖBW – Österreichische Blindenwohlfahrt
Fördert. Stärkt. Wirkt.
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