Medizinische Hauskrankenpflege
In der Medizinischen Hauskrankenpflege arbeiten ausschließlich diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen. Diese Leistung wird bei den Kund:innen zu Hause sowie in Wohngemeinschaften für Senior:innen erbracht und unterstützt dabei, einen Spitalsaufenthalt zu verkürzen oder sogar zu vermeiden. Die Behandlung erfolgt nach Verordnung durch ärztliches Personal. Medizinische Hauskrankenpflege kann für 28 Tage in Anspruch genommen und nach ärztlicher Verordnung und chefärztlicher Bewilligung verlängert werden.
Voraussetzungen
Die Leistung erfordert eine ärztliche Verordnung.
Förderung und Kosten
Die Kosten für diese Leistung werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Beratung, Vermittlung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät individuell und vermittelt eine passende Partnerorganisation.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
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