Konsumgüter
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen fördert der FSW für Menschen mit Behinderung Güter des allgemeinen Gebrauchs. Diese Konsumgüter müssen zum Ausgleich einer konkreten behinderungsbedingten Benachteiligung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sein. Gefördert werden Anschaffungskosten in einer Höhe von maximal 5.000 Euro brutto.
Voraussetzungen
sind unter anderem:
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
- Vorliegen einer Behinderung gemäß der „Spezifischen Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter“
- Dem Antrag ist eine Darstellung der persönlichen Verhältnisse, der finanziellen und familiären Situation sowie eine Begründung für die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Anschaffung beizulegen. (Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände)
- Bedarfserhebung durch den FSW (persönlich oder basierend auf bereits bestehenden eingereichten Gutachten)
Förderung und Kosten
Es wird ein Zuschuss von maximal 5.000 Euro brutto innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gefördert. Die genaue Höhe der Förderung wird individuell berechnet. Dabei wird die finanzielle Situation der antragstellenden Person (Gesamteinkünfte, Unterhaltsansprüche, Vermögen, Pflegegeld) berücksichtigt.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Weitere Informationen über die Voraussetzungen, die Antragstellung etc. entnehmen Sie bitte der „Spezifischen Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter“.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
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