Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen
Der FSW übernimmt für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine aktuelle Jahreskarte der Wiener Linien. Alternativ dazu können Sie einen Zuschuss zu einem gültigen KlimaTicket erhalten.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Diagnose Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung nach der Verordnung zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) bzw. Wiener Pflegegeldgesetz (WPGG)
- Mindestalter: 6 Jahre
Förderung und Kosten
Jahreskarte Wiener Linien: Sie nutzen die Wiener Linien kostenlos. Die Kosten für die Jahreskarte übernimmt zur Gänze der FSW – für blinde Menschen einschließlich der Kosten für eine Begleitperson (wird auf der Jahreskarte vermerkt).
KlimaTicket Ö (gültig in ganz Österreich) oder VOR KlimaTicket Metropolregion: Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe der Kosten einer Jahreskarte der Wiener Linien (Ticketart Erwachsene oder Senior, bei Einmalzahlung).
Die Förderung der Jahreskarte der Wiener Linien bzw. der Zuschuss zum KlimaTicket ist eine freiwillige Leistung des FSW, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist ausgeschlossen.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Jahreskarte der Wiener Linien: Den Antrag müssen Sie direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg) zusammen mit folgenden Unterlagen einreichen:
- Gültiger Lichtbildausweis
- Gültiger Meldezettel
- Nachweis der Blindheit bzw. schweren Sehbehinderung (z. B. Behindertenpass, Bestätigung der pflegegeldauszahlenden Stelle, dass Pflegegeld aufgrund der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung bezogen wird. Der Pflegegeldbescheid ohne Angabe der Diagnose allein genügt nicht, da die Pflegestufe keine direkte Auskunft über die Art der Behinderung gibt).
- Zusätzlich ist ein Passfoto mitzubringen
Das Kund:innenservicecenter der Wiener Linien steht Ihnen für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
KlimaTicket Ö oder VOR KlimaTicket Metropolregion: Der Antrag ist beim FSW zu stellen.
Bitte legen Sie dem Antrag auf Förderung des KlimaTickets für blinde und sehbehinderte Menschen alle erforderlichen Unterlagen bei. Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie schriftlich.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
FSW-Kund:innenservice
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