Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen
Der FSW übernimmt für gehörlose Menschen 50 % der Kosten für eine aktuelle Jahreskarte der Wiener Linien. Alternativ dazu können Sie einen Zuschuss zu einem gültigen KlimaTicket erhalten.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
- Völlige Gehörlosigkeit
- Mindestalter: 15 Jahre
- Kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung anderer Art (z. B. Jugendticket, Senior:innen-Karte, Mobilpass, Refundieren der Fahrtkosten durch Arbeitgeber oder andere Stellen)
- Einkommen unter der 2,5-fachen Höhe des Mindeststandards nach der Verordnung zur Wiener Mindestsicherung (WMG-VO): Das Einkommen des:der Ehepartners:in bzw. eingetragenen Partners:in wird mitberücksichtigt. Hat eine:r der beiden Partner:innen ein Einkommen über der 2,5-fachen Höhe des Mindeststandards, wird die Jahreskarte bzw. das KlimaTicket nicht gefördert. Bei Alleinverdiener:innen oder in Familien mit Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
- Völlige Gehörlosigkeit
- Mindestalter: 15 Jahre
- Kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung anderer Art (z. B. Jugendticket, Senior:innen-Karte, Mobilpass, Refundieren der Fahrtkosten durch Arbeitgeber oder andere Stellen)
- Einkommen unter der 2,5-fachen Höhe des Mindeststandards nach der Verordnung zur Wiener Mindestsicherung (WMG-VO): Das Einkommen des:der Ehepartners:in bzw. eingetragenen Partners:in wird mitberücksichtigt. Hat eine:r der beiden Partner:innen ein Einkommen über der 2,5-fachen Höhe des Mindeststandards, wird die Jahreskarte bzw. das KlimaTicket nicht gefördert. Bei Alleinverdiener:innen oder in Familien mit Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze.
Förderung und Kosten
Der FSW übernimmt einen Teil der Kosten für die Jahreskarte der Wiener Linien bzw. für ein KlimaTicket Ö (gültig in ganz Österreich) oder ein VOR KlimaTicket Metropolregion. Der Zuschuss des FSW beträgt 50 % der Kosten einer Jahreskarte der Wiener Linien (bei Einmalzahlung).
Der Zuschuss zur Jahreskarte der Wiener Linien bzw. zum KlimaTicket ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist ausgeschlossen.
Förderung und Kosten
Der FSW übernimmt einen Teil der Kosten für die Jahreskarte der Wiener Linien bzw. für ein KlimaTicket Ö (gültig in ganz Österreich) oder ein VOR KlimaTicket Metropolregion. Der Zuschuss des FSW beträgt 50 % der Kosten einer Jahreskarte der Wiener Linien (bei Einmalzahlung).
Der Zuschuss zur Jahreskarte der Wiener Linien bzw. zum KlimaTicket ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist ausgeschlossen.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Bitte verwenden Sie bis auf weiteres auch für den Antrag auf Förderung des KlimaTickets den Antrag auf Förderung der Jahreskarte der Wiener Linien für gehörlose Menschen. Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen sowie eine Kopie des KlimaTickets bei. Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie schriftlich.
Beratung und Anmeldung
Die MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice beraten Sie gerne!
Bitte verwenden Sie bis auf weiteres auch für den Antrag auf Förderung des KlimaTickets den Antrag auf Förderung der Jahreskarte der Wiener Linien für gehörlose Menschen. Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei. Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie schriftlich.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
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FSW-Beratungszentren
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