zum Inhalt zur Navigation zur Suche

Sie beziehen seit 1. Jänner 2025 Pflege und Betreuung zu Hause bzw. Tagesbetreuung:

Ihre Kostenbeitragsvorschreibung "Pflege und Betreuung" bzw. "Tagesbetreuung" ab 1.1.2025

Auf der Kostenbeitragsvorschreibung finden Sie alle Informationen zu Ihren Leistungen, wie z. B.

  • welche Leistungen Sie wie oft erhalten
  • was die jeweilige Leistung tatsächlich kostet
  • welchen Teil der Fonds Soziales Wien fördert
  • welchen Teil Sie bezahlen

Anhand eines Musterbeispiels erklären wir Ihnen die einzelnen Positionen auf Ihrer Vorschreibung.

Barrierefreie Textvariante der Erklärung

Ihre Vorschreibung ohne zusätzliche Förderung

KB m D neu 2024 Internet Beschreibung 2e

Ihre Vorschreibung (PDF, 2 MB) zeigt Ihnen Ihren Kostenbeitrag im Überblick. Sie sehen, wie sich Ihr Kostenbeitrag zusammensetzt. Auch eventuelle Gutschriften sind hier angeführt.

Ihre Detail-Vorschreibung (PDF, 2 MB) listet die einzelnen Leistungen im Detail auf. Sie sehen unter anderem, welche Leistungen Sie wie oft und zu welchen Kosten und mit welchen Förderungen erhalten.

Ihre Vorschreibung mit zusätzlicher Förderung

KB m D neu 2024 Internet Beschreibung 1b1

Ihre Vorschreibung (PDF, 2 MB) zeigt Ihnen Ihren Kostenbeitrag im Überblick. Sie sehen, wie sich Ihr Kostenbeitrag zusammensetzt. Auch eventuelle Gutschriften sind hier angeführt.

Ihre Detail-Vorschreibung (PDF, 2 MB) listet die einzelnen Leistungen im Detail auf. Sie sehen unter anderem, welche Leistungen Sie wie oft und zu welchen Kosten und mit welchen Förderungen erhalten.

Ihre Kontoinformation (PDF, 2 MB) erhalten Sie, wenn Zahlungen offen sind.

Fragen & Antworten zur neuen Berechnung

  • Die bisherige Kostenbeitragsberechnung gibt es seit mehr als 30 Jahren. Der Kostenbeitrag der Kund:innen konnte im Laufe der Zeit nur mehr einen geringen Teil der Kosten der Leistungen abdecken.
  • Die neue Berechnung ist sozial fair: Wer wenig Einkommen hat, erhält mehr Förderung. Wer viel Einkommen hat, trägt auch einen höheren Anteil zur Kostendeckung bei. Eine sozial faire Verteilung der Kosten ist uns wichtig.
    • Darüber hinaus unterstützt die zusätzliche Förderung für Kund:innen mit niedrigem Einkommen in Zeiten der Teuerung.
  • Die neue Berechnung ist transparenter: Für Kund:innen ist besser nachvollziehbar, wie sich der Kostenbeitrag berechnet.
  • Ehepartner:innen im gemeinsamen Haushalt werden nicht mehr gemeinsam verrechnet. Künftig wird für die Berechnung der Unterhalt herangezogen.
  • Pflegegeld für Pflege nutzen: Bisher war der Anteil aus dem Pflegegeld gering. Der neue Kostenbeitrag stellt sicher, dass das Pflegegeld auch wirklich für Pflege und Betreuung genutzt wird.

  • Die neue Berechnung ist transparenter: Für Kund:innen ist besser nachvollziehbar, wie sich der Kostenbeitrag zusammensetzt.
  • Der FSW arbeitet mit Steuergeldern. Daher ist eine sozial faire Verteilung der Kosten wichtig. Wer ein hohes Einkommen hat, trägt auch einen höheren Anteil zur Kostendeckung bei.
  • Die zusätzliche Förderung für Kund:innen mit niedrigem Einkommen unterstützt besonders in Zeiten der Teuerung.
  • Unabhängig von der Einkommenssituation fördert der FSW einen Teil der Leistungseinheiten zur Gänze, so genannte Freieinheiten. Für diese Einheiten fällt kein Kostenbeitrag an.

Basis für die Berechnung der Freieinheiten ist die Anzahl der Leistungseinheiten, zum Beispiel Stunden oder Tage, die im jeweiligen Monat in Anspruch genommen wurden. So ist zum Beispiel bei den Leistungen Heimhilfe und Hauskrankenpflege jede dritte Stunde kostenbeitragsfrei, beim Essen auf Rädern oder Wäscheservice jede zweite Zustellung.

Der neue Kostenbeitrag für die Leistungen Pflege und Betreuung bzw. Tagesbetreuung gilt ab 1. Jänner 2025.

Der neue Kostenbeitrag gilt für neue Kund:innen der Leistungen Pflege und Betreuung zu Hause bzw. Tagesbetreuung ab 1. Jänner 2025.

Für bestehende Kund:innen gilt der neue Kostenbeitrag nur dann ab frühestens 1. Jänner 2025, wenn Sie sich für den neuen Kostenbeitrag entscheiden.

Wenn die neue Berechnung für Sie günstiger wäre, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen zum Wechseln in die neue Berechnung.

Ansonsten wird Ihre Berechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt umgestellt. Wir informieren Sie frühzeitig über die Umstellung.

Die erste Vorschreibung für die in Anspruch genommenen Leistungen vom Februar wird im April verschickt. Sie erhalten die Vorschreibung immer zwei Monate nachdem Sie die Leistung in Anspruch genommen haben.

Der individuelle Kostenbeitrag ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Für die Berechnung Ihres Kostenbeitrags sind folgende Faktoren ausschlaggebend:

  • Ihr Einkommen
  • Ihr Pflegegeld
  • Ihre Miet- und Wohnkosten
  • Ihre Unterhaltsverpflichtungen und Unterhaltsansprüche
  • Die Art und Anzahl der in Anspruch genommenen Leistungen.

Haben Sie die Nachweise über Einkommen, Pflegegeld und Wohnkosten bei der Hand? Dann können wir Ihnen den Kostenbeitrag berechnen.

Genaue Informationen zur Berechnung Ihres Kostenbeitrags finden Sie hier.

Die neue Berechnung gilt ab 1. Jänner 2025 zunächst für neue Kund:innen. Für Sie als bestehende:n Kund:in ändert sich vorerst nichts.

Wir prüfen aber bei allen Kund:innen, ob die neue Berechnung günstiger wäre. Wenn das bei Ihnen zutrifft, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen. Bei einem Wechsel bis 30. September 2025 können Sie sogar rückwirkend ab 1. Jänner 2025 vom günstigeren Kostenbeitrag profitieren.

Wie hoch Ihr Kostenbeitrag nach einem Wechsel in die neue Berechnung sein wird, hängt von Ihrer individuellen Situation, also zum Beispiel Ihrem Einkommen, Pflegegeld, Miet- und Wohnkosten, und von Ihren benötigen Leistungen ab.

Bei der alten Kostenbeitragsberechnung werden die Einkommen von beiden Partner:innen herangezogen, auch wenn nur eine Person eine Leistung erhält.

Bei der neuen Berechnung zahlt jede Person nur den Kostenbeitrag, der aus dem eigenen Einkommen und den benötigten Leistungen berechnet wird. Das Partner:innen-Einkommen wird im Rahmen des Unterhalts berücksichtigt.

Bei einer Kombination der beiden Berechnungsarten würden sich die Berechnungsgrundlagen überschneiden und der Kostenbeitrag kann nicht individuell berechnet werden.

Der FSW zahlt die Kosten für Leistungen direkt an die anerkannten Einrichtungen.

Für jede Leistung legt der FSW jährlich einen Tarif fest, der die vollen Kosten für die Leistung abdeckt. Der Tarif ist so berechnet, dass die Einrichtung mit diesem Betrag die Leistung qualitätsvoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringen kann.

Dadurch haben unterschiedliche Leistungen unterschiedliche Tarife.

Auch gleiche Leistungen können bei verschiedenen Einrichtungen unterschiedlich viel kosten. Gründe für die Unterschiede in den Tarifen können z. B. sein:

  • Das Personal: Wie viele Mitarbeiter:innen mit welcher Ausbildung und welchem Gehalt dort arbeiten
  • Die Größe der Organisation
  • Die Sachkosten, z. B. die Miete der Räumlichkeiten

Unabhängig von Ihrer Einkommenssituation fördert der FSW einen Teil der Leistungseinheiten zur Gänze. Das heißt, für diese Einheiten fällt kein Kostenbeitrag für Sie an.

Basis für die Berechnung der Freieinheiten ist die Anzahl der Leistungseinheiten, z. B. Stunden oder Tage, die Sie in dem Monat in Anspruch genommen haben.

  • Heimhilfe: Jede dritte Stunde ist kostenbeitragsfrei.
  • Hauskrankenpflege: Jede dritte Stunde ist kostenbeitragsfrei.
  • Besuchsdienst: Jede dritte Stunde ist kostenbeitragsfrei.
  • Mehrstündige Alltagsbegleitung: Sie zahlen für jede vierte Stunde einen Kostenbeitrag. Das bedeutet: die ersten drei Stunden sind kostenbeitragsfrei, die fünfte bis siebente Stunde ist kostenbeitragsfrei usw.
  • Tageszentrum: Sie zahlen nur für jede vierte Stunde einen Kostenbeitrag. Das bedeutet: die ersten drei Stunden sind kostenbeitragsfrei, die fünfte bis siebente Stunde ist kostenbeitragsfrei usw.
  • Tageshospiz: Die erste Viertelstunde pro Besuchstag ist kostenbeitragspflichtig.
  • Betreuung mit Fahrt – Tageszentrum: Sie zahlen für jede zweite Fahrt einen Kostenbeitrag.
  • Senior:innenwohngemeinschaft – Basispaket: Jeder siebente Tag ist kostenbeitragsfrei.
  • Essen auf Rädern – Zustellung: Jede zweite Zustellung ist kostenbeitragsfrei.
  • Wäscheservice – Zustellung: Jede zweite Zustellung ist kostenbeitragsfrei.

Ihnen muss der Mindeststandard laut Wiener Mindestsicherungsgesetz ohne den Grundbetrag Wohnbedarf und ihre tatsächlichen Miet- und Wohnkosten bleiben. Das sind 1.045,79 EUR plus Miet- und Wohnkosten (Stand 2025). Wenn Ihr Kostenbeitrag höher wäre, erhalten Sie automatisch eine zusätzliche Förderung. Sie müssen diese nicht extra beantragen.

Zusätzliche Förderung bedeutet, wir vermindern den Kostenbeitrag so, dass Ihnen der Betrag von 1.045,79 EUR plus Ihre Miet- und Wohnkosten (Stand 2025) bleiben.

Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Kostenbeitrag?
Sie erreichen uns täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr unter 01/24 5 24.