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Hilfsmittel gem. Wr. Chancengleichheitsgesetz und Hilfsmittelberatung

Der FSW fördert für Menschen mit Behinderung Hilfsmittel zum Ausgleich behinderungsbedingter Beeinträchtigungen mit Zuschüssen. Diese Hilfsmittel sollen die Bewältigung des Alltags erleichtern und wurden speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert. Dazu gehören

  • Hörgeräte
  • Therapiegeräte (z. B. Bewegungstrainer, Stehbarren)
  • Rollstühle und Reha-Buggys
  • Elektro-Rollstühle, Elektro-Mobile
  • Kommunikationshilfen
  • Spezialmobiliar
Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
  • Vorliegen einer Behinderung gemäß dem Wiener Chancengleichheitsgesetz
  • Bedarfserhebung durch den FSW (persönlich oder basierend auf bereits bestehenden eingereichten Gutachten)
Kosten

Förderung und Kosten

Die Höhe der Förderung, die der FSW leistet, hängt von der Art des Hilfsmittels ab.

Hinweis: Hilfsmittel können nicht vom FSW gefördert werden, wenn die Hilfsmittel in Zusammenhang mit einem Arbeits-, Studien-, Schul- oder Ausbildungsplatz stehen.

Vermittlung

Beratung und Anmeldung

Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!


Fördert. Stärkt. Wirkt.

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