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20 Jahre soziale Sicherheit ... unsere Reise geht weiter! Zur Zeitreise durch den FSW.

Grundversorgung

Beratungsgespräch Grundversorgung

Beratungszentrum Grundversorgung für Vertriebene

Adresse: Lederergasse 25, 1080 Wien

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8:00 bis 15:00 Uhr

Vertriebene aus der Ukraine, die

  • in Wien individuell wohnen
  • oder von akuter Obdachlosigkeit bedroht sind

unterstützen wir beim Antrag auf Grundversorgung.

Wie kommen Sie zu einem Termin für ein Beratungsgespräch?

Für eine Aufnahme in die Grundversorgung, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin unter: gvs-termin.fsw.at. Einfach die persönlichen Daten und die von der Polizei übermittelte IFA-Zahl (9- bis 10-stellige Zahl) eingeben.

Danach melden wir uns telefonisch und vereinbaren einen Termin für den Antrag auf Grundversorgung.

Für den Antrag benötigen wir:

  • die Meldebestätigung vom Meldeservice der Stadt Wien (Meldezettel) und
  • die Personaldokumente (Reisepass oder Personalausweis) von allen Angehörigen, die den Antrag auf Grundversorgung stellen.

Beratungs- und Servicestelle der Caritas für Kund:innen in Grundversorgung

Adresse: Laxenburgerstraße 18, 1100 Wien

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00
oder nach Terminvereinbarung

Hier erhalten Sie:

  • Beratung
  • Folgetermine und laufende Auszahlung der Grundversorgungsleistungen für individuell wohnende Kund:innen

Beratungsstellen für vertriebene Menschen aus der Ukraine

ASBÖ – Beratungszentrum Ukraine
Die Sozialberatung für Schutzsuchende aus der Ukraine
Adresse
: Schönbrunner Straße 222-228/Stiege 1/6. Stock, 1120 Wien
Telefon
: +43 1 89 145 51000
Email
: sozialberatung@samariterwien.at

DIAKONIE - Beratungszentrum Ukraine
Wohnraumvermittlung, Wohnberatung, Sozialberatung, Sozialmedizinische Beratung und Arbeitsmarktintegrationsberatung für vertriebene Menschen aus der Ukraine – muttersprachlich und dolmetschgestützt.
Adresse
: Mooslackengasse 17-19, 3.Stock, 1190 Wien
Telefon
: +43 1 343 9191
Email
: beratungszentrum-ukraine@diakonie.at

INTERFACE – MALVA: Startbegleitung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen
Adresse: Gerhardusgasse 25, 1200 Wien
Telefon: 01 524 50 15 / 300
Email: malva@interface-wien.at

tralalobe – Beratungsstelle BRAVE
Adresse: Augasse 2-6, 2. Stock, 1090 Wien
Telefon: +43 670 353 97 37 / +43 670 354 43 75
Email: brave@tralalobe.at

VOLKSHILFE Wien - Beratungsstelle perspektivo: Begleitung und Gestaltung von Perspektiven für Vertriebene aus der Ukraine
Adresse: Augasse 2-6, 2 Stock, 1090 Wien (ehemaliger WU-Standort)
Telefon: 0676 8784 47 55
Email: perspektivo@volkshilfe-wien.at

Weitere Beratungsstellen

Weitere Beratungsstellen für Asylwerber:innen zu unterschiedlichen Themenbereichen finden Sie hier.

Aufenthaltsrecht für vertriebene Menschen aus der Ukraine:

Folgende Personengruppen haben bis vorerst 4. März 2025 ein Aufenthaltsrecht in Österreich.

  • Ukrainische Staatsbürger:innen und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
  • Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutzstatus in der Ukraine (z. B. Asylberechtigte) und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
  • Ukrainische Staatsbürger:innen, die sich bereits vor dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und nicht zu ihrem Wohnsitz zurückkehren können.

Dieses Aufenthaltsrecht ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung.


Grundversorgung

Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, die notwendige Unterstützung, um Grundbedürfnisse ihres täglichen Lebens rasch decken zu können. Bei Bedarf können sie einen Wohnplatz in einer betreuten Unterkunft nutzen. In Wien ist der Fonds Soziales Wien (FSW) für die Unterbringung und Beratung von hilfs- und schutzbedürftigen Personen zuständig.

Anspruchsberechtigt

Die Grundversorgung ist eine vorübergehende Leistung für Fremde, die sowohl hilfs- als auch schutzbedürftig sind.

Schutzbedürftig sind:

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

Hilfsbedürftig ist:

  • wer den Lebensunterhalt für sich und seine im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann bzw.
  • den Lebensunterhalt auch nicht (ausreichend) von anderen Personen oder Einrichtungen erhält.

Leistungen

Personen, die in Wien Anspruch auf Grundversorgungsleistungen haben, können zwischen zwei Wohnformen wählen.

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01/24 5 24
täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr

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