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Fragen & Antworten

​zum Thema Pflege und Betreuung

Die Stadt Wien sorgt dafür, dass ihre Bürger:innen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten alle Pflege- und Betreuungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, die sie benötigen. Zur Verfügung stehen den Wiener:innen:

Wie viel Sie für eine bestimmte Pflege- und Betreuungsleistung bezahlen und wie hoch die Förderung durch den Fonds Soziales Wien ist, hängt z. B. von der Höhe des Pflegegelds, des Einkommens und der Miete ab. Die Mitarbeiter:innen des FSW-Kund:innenservice besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen alle Möglichkeiten, berechnen die Kosten und vermitteln die passende geförderte Leistung. Informationen dazu finden Sie auch in der Broschüre „Pflege und Betreuung in Wien“ (PDF, 3 MB).

Das Beratungszentrum Pflege und Betreuung ist Teil des FSW-Kund:innenservice und bietet an mehreren Standorten in Wien Bera­tung und Unterstützung für alle Wiener:innen. Die Mitarbeiter:innen geben Informationen zu Pflege und Betreuung zu Hause sowie zu Wohn- und Pflegehäusern. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Der vom FSW geförderte Freizeitfahrtendienst ermöglicht Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben in unserer Stadt. Für Fahrten zu Ärzt:innen oder zur Therapie kann kein Freizeitfahrtendienst beansprucht werden – dafür steht ein Vertragsfahrtendienst der Krankenkassen zur Verfügung. Weitere Informationen dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Für Personen, die zu Hause gepflegt werden, gibt es finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses durch das Sozialministerium. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Über Voraussetzungen, Höhe der Förderung sowie Anträge informiert das Sozialministeriumservice.

Seit 1. Jänner 2018 gibt es keinen Vermögensregress (Pflegeregress) mehr. Das heißt, dass die Sozialhilfeträger – in Wien ist das der Fonds Soziales Wien (FSW) – nicht mehr auf das Vermögen von Personen zurückgreifen, die in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung betreut werden. Im Grundbuch eingetragene Pfandrechte werden gelöscht, laufende Exekutionen eingestellt. Der FSW arbeitet laufend daran, neueste rechtliche Erkenntnisse für seine Kund:innen umzusetzen.

Nicht von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen ist der Kostenbeitrag aus Einkommen und Pflegegeld. Dieser Kostenbeitrag ist von Kund:innen weiterhin monatlich zu bezahlen. Sollten nach Beendigung der Leistung noch Kostenbeiträge aus Einkommen und Pflegegeld offen sein, können diese weiterhin gefordert werden. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt in Wien der FSW.

Menschen, die in einer vom FSW anerkannten Wohn- und Pflegeeinrichtung leben und sich ihren Platz bislang selbst finanzieren, können einen Antrag auf FSW-Förderung stellen. Wenn die Förderkriterien erfüllt sind, kann eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gilt seit 1. Juli 2018 und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Es soll zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen beitragen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist die Erweiterung der Autonomie und Selbstbestimmung der Zielgruppe. Ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ministerium bietet unter anderem Infos in leichter Sprache, ein Glossar und Broschüren zum Download an.

zum Thema Leben mit Behinderung

Das Beratungszentrum Behindertenhilfe bietet in Wien Beratung und Unterstützung für alle Wiener:innen mit Behinderung an. Die Mitarbeiter:innen informieren Sie über Angebote und finanzielle Förderungen, beraten Sie und unterstützen bei der Organisation der benötigten Leistungen sowie beim Stellen des Antrages auf Förderung durch den FSW.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt über das Beratungszentrum Behindertenhilfe (PDF, 200 KB).

Der FSW fördert verschiedene Organisationen, die Menschen mit Behinderung und deren Angehörige auf verschiedene Weise beraten, begleiten und unterstützen. Das Angebot dieser Beratungsstellen ist kostenlos.

Barrierefreie Wohnungen können Menschen ein selbstständiges Leben in ihren eigenen vier Wänden ermöglichen. Zum Teil lassen sich bestehende Wohnungen adaptieren, zum Teil gibt es Wohnungen, die bereits barrierefrei geplant sind. Bei Bedarf gibt es hier geförderte Angebote:

• Stadt Wien – Wiener Wohnen
Die Stadt bietet behindertengerechte Gemeindewohnungen an, die auf die besonderen Bedürfnisse abgestimmt sind.

• Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung
Ist eine Wohnung behindertengerecht adaptierbar (Wohnungsadaptierung), so kann bei Bedarf eine Förderung durch die Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung beantragt werden.

Grundvoraussetzung ist, dass Sie in Wien leben. Für die Inanspruchnahme einer Förderung aus dem Bereich Behindertenhilfe muss darüber hinaus eine Behinderung oder psychische Erkrankung vorliegen. Kinder erfüllen diese Voraussetzung auch dann, wenn mit solchen Beeinträchtigungen in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Das Team des Beratungszentrums Behindertenhilfe informiert Sie gerne näher über die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweiligen Leistungsangebote.

Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis, der vom Sozialministeriumsservice ausgestellt wird. Seitens des FSW gibt es keine speziellen Angebote für Inhaber:innen eines Behindertenpasses. Mehr Informationen über den Behindertenpass finden Sie beim Sozialministeriumsservice.

Der Fonds Soziales Wien (FSW) unterstützt Menschen mit Behinderung bei einem möglichst selbstbestimmten Leben: Er fördert unter anderem Unterstützung im
Alltag, Mobilitäts- und Freizeitangebote, verschiedene Wohnformen, Bildung und Arbeit.

Beratung zu finanzieller Unterstützung bieten Ihnen:

- die MA 40

- die Pensionsversicherungsanstalt PVA (z. B. Pflegegeld)

- das Finanzamt (z. B. erhöhte Familienbeihilfe)

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gilt seit 1. Juli 2018 und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Es soll zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen beitragen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist die Erweiterung der Autonomie und Selbstbestimmung der Zielgruppe. Ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ministerium bietet unter anderem Infos in leichter Sprache, ein Glossar und Broschüren zum Download an.

Unsere Kund:innen werden je nach Betreuungsbedarf einer Leistungsstufe von 1 bis 9 zugeordnet – von der stundenweisen Unterstützung bis zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Das soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung genau jenes Wohnangebot erhalten, das sie brauchen. Basis für die Einstufung ist das Begutachtungsergebnis des FSW-Casemanagements. Nähere Informationen können Sie als PDF downloaden (PDF, 623 KB).

Kann ich mir meinen Betreuungsplatz aussuchen?

Sie geben dem Beratungszentrum Behindertenhilfe bekannt, was Sie möchten: welchen Anbieter oder welche Einrichtung, welche Wohnform, welche Art von Gruppe. Vielleicht ist zusätzlich ein anderer Anbieter für Sie interessant oder der gewünschte Anbieter passt nicht so gut für Ihren Bedarf. Das Beratungszentrum weiß über die Betreuungsplätze bei den verschiedenen Anbietern Bescheid und berät Sie. Das Beratungszentrum merkt Sie jedenfalls für alle Anbieter vor, die Sie sich wünschen.

Was passiert, wenn beim gewünschten Anbieter kein Betreuungsplatz frei ist?

Sie können sich für Ihren gewünschten Anbieter vormerken lassen. Es ist egal, ob dort gerade ein Platz frei ist oder nicht. Wir werden Ihnen auch andere passende Anbieter vorschlagen.

Kann ich direkt mit den Anbietern Kontakt aufnehmen?

Sie können jederzeit direkt bei den Anbietern Fragen über die Betreuungsplätze stellen und eine Besichtigung oder einen Schnuppertermin vereinbaren.

Wie kann ich die Einrichtung kennen lernen?

Sie können zu einem Kennenlern-Gespräch in die Einrichtung gehen oder sogar einige Tage zur Probe dort verbringen. Bitte vereinbaren Sie das direkt mit dem Anbieter. Sie brauchen dafür keine Förderbewilligung.

zum Thema Wohnungslosenhilfe

Eine Delogierung kommt nicht von heute auf morgen. Bitte warten Sie nicht zu, bis es soweit ist! Je früher Sie sich an die richtigen Beratungs- bzw. Unterstützungseinrichtungen wenden, desto eher können Sie den Verlust Ihrer Wohnung noch abwenden.

Beratungsstellen bei drohendem Wohnungsverlust:

FAWOS – Fachstelle für Wohnungssicherung

Die FAWOS (Fachstelle für Wohnungssicherung) ist die zentrale Anlaufstelle für alle BewohnerInnen von Privat- und Genossenschaftswohnungen, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Ziel ist der Wohnungserhalt.

MA 11 – Wiener Kinder- und Jugendhilfe

Anlaufstelle für BewohnerInnen von Gemeindewohnungen mit minderjährigen Kindern.

Sozialzentren der Magistratsabteilung 40

Anlaufstelle für BewohnerInnen von Gemeindewohnungen (ohne minderjährige Kinder): Beratung und Betreuung, sowie finanzielle Beratung durch entsprechendes Fachpersonal.

FSW Schuldenberatung

Kostenlose Beratung für in Wien wohnende verschuldete Privatpersonen: rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Schulden, Analyse der wirtschaftlichen Situation und Erarbeitung von Problemlösungsmöglichkeiten.

Anlaufstellen, wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben:

Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe des FSW

Im Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe beraten FSW-MitarbeiterInnen rund ums Thema „Wohnungslosigkeit“ und informieren über geförderte Leistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe. Sie unterstützen obdachlose und wohnungslose Einzelpersonen, Paare, Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim Organisieren betreuter Wohnplätze, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.

P7 – Wiener Service für Wohnungslose

Das P7 ist eine Anlaufstelle für obdach- und wohnungslose Menschen in Wien. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten in sozialen Notsituationen und bei drohender Wohnungslosigkeit, um bereits vorab eine Lösung zu finden. Im Rahmen des Winterpakets erfasst P7 in Kooperation mit dem FSW alle Nachtquartiersplätze und koordiniert die Platzvergabe.

Wichtig ist, obdachlosen Menschen mit Respekt zu begegnen. Sie befinden sich in einer extremen Notlage. Die Ursachen für Obdachlosigkeit sind vielfältig und reichen von familiären Krisen über langjährige Arbeitslosigkeit bis hin zu gesundheitlichen Problemen.

Die Wiener Wohnungslosenhilfe bietet ein flächendeckendes und differenziertes Angebot, um obdachlosen Menschen rasch wieder ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Tageszentren und Beratungsstellen bieten unkompliziert erste, grundlegende Beratung und Unterstützung an. Der Folder „Erste Hilfe bei Wohnungslosigkeit“ informiert über die ersten und wichtigsten Anlaufstellen.

Während der Wintermonate (November–April) sind zusätzlich unsere KälteApp und das „Kältetelefon“ unter der Telefonnummer 01/480 45 53 in Betrieb. Nutzen Sie diese Services, wenn Sie in Wien einen womöglich obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum wahrnehmen. Dann nehmen MitarbeiterInnen der Straßensozialarbeit Kontakt mit der Person aufnehmen. Gelingt es, obdachlose Menschen zu Sozialeinrichtungen zu vermitteln, ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung professioneller Unterstützung getan.

In akut lebensbedrohlichen Situationen oder bei Gesundheitsgefährdung rufen Sie bitte die Rettung unter der Notfallnummer 144.

Sie können die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe durch Sach-, Zeit- oder Geldspenden unterstützen:

  • Hilfsorganisationen freuen sich über Sachspenden, die sauber, gut erhalten und brauchbar sind. Für den Winter werden speziell folgende Sachspenden benötigt: Bekleidung, Schuhe, Baby- und Kinderartikel, Decken, Spielsachen. Bei Lebensmittelspenden bitte unbedingt das Ablaufdatum beachten.
  • Sollten Sie Ihre Zeit zur Verfügung stellen wollen, gibt es viele Möglichkeiten, in den Betreuungseinrichtungen ehrenamtlich mitzuarbeiten.
  • Ihre Geldspende kommt sicher an, wenn Sie diese einem bestimmten Zweck bzw. einer bestimmten Organisation widmen.

Bitte informieren Sie sich direkt bei den Hilfsorganisationen über Spendenmöglichkeiten – zum Beispiel auf der Seite von FSW Obdach.

Über das Online-Service „Freiwillig für Wien“ finden Sie Angebote für freiwilliges Engagement.

Anspruch auf FSW-geförderte betreute Wohnangebote besteht bei Menschen, die

  • in Wien wohnungs- bzw. obdachlos geworden sind,
  • in Wien vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind oder keinen Schlafplatz haben und
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind

sowie

  • aufgrund ihrer besonderen Lebensverhältnisse eine Vielzahl an sozialen Schwierigkeiten haben und nicht in der Lage sind, diese aus eigener Kraft zu lösen und zu überwinden,
  • Betreuung beim Wohnen bzw. professionelle Unterstützung bei einer eigenständigen Lebens- und Haushaltsführung benötigen und
  • motiviert und bereit sind, ihre Lebenssituation zu verändern. 

Weitere Informationen geben die MitarbeiterInnen des Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe des Fonds Soziales Wien.

Welche Unterlagen für die Inanspruchnahme einer Leistung der Wiener Wohnungslosenhilfe erforderlich sind, ist im Detail auf im Antrag beschrieben.

Wesentlich sind jedenfalls:

  • Alle vorhandenen Personaldokumente (wie Geburtsurkunde, amtlicher Lichtbildausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde etc.)
  • Aktuelle Einkommensbelege (wie Nachweis über Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, AMS-Bezug, Gehalts-/Lohnbestätigungen, Pflegegeld, Rentenbezug etc.).

  • Unterlagen zum Wohnungsverlust (Kündigung durch den Vermieter,..)

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gilt seit 1. Juli 2018 und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Es soll zur Förderung der Selbstbestimmung von Menschen beitragen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist die Erweiterung der Autonomie und Selbstbestimmung der Zielgruppe. Ausführliches Informationsmaterial finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das Ministerium bietet unter anderem Infos in leichter Sprache, ein Glossar und Broschüren zum Download an.

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