Dolmetschleistungen (soziale Rehabilitation)
Wenn es zur Teilhabe am sozialen Leben notwendig ist, fördert der FSW spezielle, für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen geeignete Dolmetschleistungen, z. B.
- Gebärdensprache
- Symbolsprache
- taktiles Gebärden
- Lormen
Einen finanziellen Zuschuss können Sie beispielsweise beantragen:
- für die Teilnahme an einer Rechtsberatung
- für Arztbesuche
- bei Wohnungsbesichtigungen
- bei Elternabenden
- bei Bankgeschäften
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung aufgrund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung
Vorliegen einer Behinderung gemäß der „Spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen“
Förderung und Kosten
Die aktuell gültige maximale Fördersumme pro Kalenderjahr entnehmen Sie bitte der Liste „Honorarsätze und Jahresfördersummen für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen“
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Bitte geben Sie beim Antrag auf Förderung unter beantragte Leistung „Dolmetschleistung für soziale Rehabilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen“ an.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
FSW-Kund:innentelefon
01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr
FSW-Beratungszentren
7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr