Dolmetschleistungen für Gehörlose zu
Bildungszwecken
Der Fonds Soziales Wien fördert für gehörlose Menschen die Dienste von Gebärdensprach-Dolmetscher:innen, wenn sie für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach der Schulpflicht benötigt werden.
Einen finanziellen Zuschuss können Sie beispielsweise beantragen:
- für Kurse und Seminare
- für den Besuch von Universitäten und Fachhochschulen
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung aufgrund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung
- Vorliegen einer Behinderung gemäß der „Spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen“
- Vollendete Schulpflicht
- Altersbegrenzung: vom vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 35. Lebensjahr
- Teilnahmebestätigungen/Erfolgsnachweise erforderlich Hinweis: bei Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses steht keine Förderung zu
Förderung und Kosten
Die aktuell gültige maximale Fördersumme pro Kalenderjahr entnehmen Sie bitte der Liste „Honorarsätze und Jahresfördersummen für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen“.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Bitte geben Sie beim Antrag auf Förderung unter beantragte Leistung „Dolmetschleistung für Bildungszwecke“ an.
Die Beratungsstelle WITAF steht Ihnen ebenfalls gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung.
Sie können sich auch an die Dolmetscher:innen des ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-Dolmetscher:innen-Verband) wenden.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
FSW-Kund:innentelefon
01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr
FSW-Beratungszentren
7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr