Betreutes Wohnen – Entlastung für Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, eine Entlastung aber trotz Angeboten wie Hauskrankenpflege, Heimhilfe oder Tageszentrum für Senior:innen nicht möglich ist, können Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf zeitlich begrenzt im Betreuten Wohnen leben. Das ist ab zwei Tagen möglich, auch mehrmals pro Jahr, bis zu insgesamt fünf Wochen.
Der Schwerpunkt liegt in der Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit. Für pflegende Angehörige gibt es bei Bedarf auch Schulungen und Beratungen von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Ergotherapeut:innen und Sozialarbeiter:innen.
Voraussetzungen für Betreutes Wohnen – Entlastung für Angehörige
Das FSW-Kund:innenservice stellt den Bedarf fest.
Förderung und Kosten für Betreutes Wohnen – Entlastung für Angehörige
Der FSW fördert Betreutes Wohnen – Entlastung für Angehörige. Die Höhe des Kostenbeitrags, der von den Kund:innen zu leisten ist, ist unter anderem abhängig von der Höhe des Einkommens und Pflegegeldes.
Beratung, Vermittlung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät individuell und informiert über die passende Einrichtung.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
FSW-Kund:innentelefon
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