Begleit- und Besuchsdienst
Für Menschen, denen es aufgrund von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen, ist der Begleit- und Besuchsdienst da. Geschulte Betreuer:innen begleiten Sie während der Woche (an Werktagen von Montag bis Freitag) zu vereinbarten Terminen – etwa zu Arztbesuchen oder zu dringenden Erledigungen in der Apotheke oder bei der Bank. Sollte aufgrund der Beeinträchtigungen keine Begleitung möglich sein, übernimmt der Begleit- und Besuchsdienst diese Tätigkeiten für Sie.
Voraussetzungen
Das FSW-Kund:innenservice stellt gemeinsam mit Ihnen den individuellen Bedarf fest.
Förderung und Kosten
Der FSW fördert den Begleit- und Besuchsdienst.
Der maximale Kostenbeitrag beträgt 15,20 Euro pro Stunde – abhängig vom Einkommen, der anrechenbaren Miete, dem Pflegegeld und dem Ausmaß der in Anspruch genommenen Leistung.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Fördert. Stärkt. Wirkt.
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