Begleit- und Besuchsdienst
Für Menschen, denen es aufgrund von körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen, ist der Begleit- und Besuchsdienst da. Geschulte Betreuer:innen begleiten Sie während der Woche (an Werktagen von Montag bis Freitag) zu vereinbarten Terminen – etwa zu Arztbesuchen oder zu dringenden Erledigungen in der Apotheke oder bei der Bank. Sollte aufgrund der Beeinträchtigungen keine Begleitung möglich sein, übernimmt der Begleit- und Besuchsdienst diese Tätigkeiten für Sie.
Voraussetzungen
Das FSW-Kund:innenservice stellt gemeinsam mit Ihnen den individuellen Bedarf fest.
Förderung und Kosten
Der FSW fördert den Begleit- und Besuchsdienst.
Der Kostenbeitrag für Kund:innen ist abhängig von ihrem Einkommen, ihren Unterhaltspflichten bzw. -berechtigungen, den Miet- und Wohnkosten, dem Pflegegeld und den in Anspruch genommenen Leistungen.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Fördert. Stärkt. Wirkt.
FSW-Kund:innenservice
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FSW-Beratungszentren
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