Arbeitsintegration
Der FSW leistet für Menschen mit Behinderung, die ein privatwirtschaftliches Dienstverhältnis eingehen, einen Mentor:innenzuschuss. Mentor:innen sind Kolleg:innen, die sich im Betrieb für den:die Mitarbeiter:in mit Behinderung unterstützend einsetzen. Die Kosten dafür fördert der FSW mit einem Zuschuss.
Einen Lohnkostenzuschuss gewährt der FSW dann, wenn aufgrund der Art und Schwere der Behinderung keine Förderungen vom AMS oder dem Sozialministeriumservice bezogen werden. Der Zuschuss dient dazu, eine Leistungsminderung, die aus der Behinderung des:der Mitarbeiters:Mitarbeiterin entsteht, abzudecken.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Vorliegen einer Behinderung gemäß dem Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
- Erwerbsfähiges Alter
- Grad der Behinderung von mindestens 50 % (Ausnahmen sind möglich)
- Kollektivvertraglicher oder betriebsüblicher Lohn
- Keine Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
- Eine Stellungnahme des Integrationsfachdienstes „Jobwärts“ von Jugend am Werk, in der die Leistungsminderung des:der Mitarbeiters:Mitarbeiterin mit Behinderung bzw. das erforderliche Zeitausmaß des Mentorings festgestellt wurde
Sie müssen den Antrag auf Förderung vor bzw. spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Arbeitsantritt stellen.
Förderung und Kosten
Die Teilnahme an Projekten des FSW zur Arbeitsintegration ist kostenlos.
- Mentor:innenzuschuss:
Das Zeitausmaß des Mentorings kann höchstens 25 % der Arbeitszeit der:des Mitarbeiters:Mitarbeiterin mit Behinderung betragen. Die aktuellen Fördersummen für Mentor:innen finden Sie hier (PDF, 101 KB). - Lohnkostenzuschuss:
Bemessungsgrundlage für den Lohnkostenzuschuss ist der kollektivvertragliche bzw. betriebsübliche Lohn. Nicht berücksichtigt werden:- Sonderzahlungen
- Überstunden/Überstundenpauschalen,
- Arbeitgeber:innenbeiträge
- Zulagen, Diäten, Zuschläge, Provisionen
Lohnnebenkosten werden mit einem Pauschalbetrag von 50 % einbezogen.
Das Förderungsausmaß für Mentor:innen- und Lohnkostenzuschuss umfasst maximal 12 Monatsgehälter pro Kalenderjahr.
Beratung und Anmeldung
Das FSW-Kund:innenservice berät Sie gerne!
Bitte geben Sie beim Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Behindertenhilfe (PDF, 279 KB) unter beantragte Leistung „Lohnkostenzuschuss“ an.
Für den „Mentor:innenzuschuss“ geben Sie bitte unter beantragte Leistung „Mentor:innenzuschuss“ an.
Nähere Informationen und Beratung erhalten Sie auch beim Integrationsfachdienst „Jobwärts“ von Jugend am Werk.
Fördert. Stärkt. Wirkt.
FSW-Kund:innentelefon
01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr
FSW-Beratungszentren
7 x in Wien
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