Beitrag vom 24.07.2020
Wiener Wohnungslosenhilfe verlängert COVID-Nachtquartiere
Aufgrund der aktuellen Situation stellt die Stadt Wien 350 Schlafplätze in Nachtquartieren für besonders schutzbedürftige Personen weiterhin zur Verfügung.
Der medizinische Krisenstab der Stadt Wien hat auf Vorschlag des Fonds Soziales Wien (FSW) beschlossen, einzelne COVID-Nachtquartiere für obdachlose Menschen zu verlängern. „Unsere ExpertInnen beobachten die Entwicklungen genau, um rechtzeitig Maßnahmen setzen zu können. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation haben wir beschlossen, einige der zusätzlichen Notschlafstellen weiterhin offenzuhalten. Obwohl der Bedarf stark zurückgegangen ist, sind Übernachtungsmöglichkeiten für besonders vulnerable Personengruppen jedenfalls sinnvoll“, sagt Susanne Winkler, stellvertretende FSW-Geschäftsführerin und Einsatzleiterin des FSW-Krisenstabs. Die Übernachtungsmöglichkeiten richten sich an obdachlose Personen, die noch nicht weitervermittelt werden konnten, aber auch Menschen ohne sozialrechtliche Ansprüche, die aufgrund von Alter oder Krankheit weiterhin Unterstützung benötigen.
Betreuung für besonders Schutzbedürftige gesichert
Am Höhepunkt der Pandemie im März waren die Winter-Nachtquartiere auf Ganztagesbetrieb umgestellt worden. Viele Quartiere, die mit Mai geschlossen worden wären, blieben weitere drei Monate geöffnet. Nun werden einzelne Notunterkünfte im Nachtbetrieb weitergeführt. „Die Situation ist jetzt grundsätzlich eine andere als im März: Die Nachfrage sinkt jetzt im Sommer, die Menschen halten sich tagsüber wenig in den Quartieren auf. Es wird nur ein Teil der Plätze offengehalten, um besonders schutzbedürftigen Menschen in der andauernden Pandemie einen gesicherten Schlafplatz zu bieten,“ so Kurt Gutlederer, Leiter der Wiener Wohnungslosenhilfe im FSW. Währenddessen werden die anderen Quartiere für das kommende Winterpaket instandgesetzt und vorbereitet. Außerdem sind ausreichend Reservekapazitäten vorhanden, um den Betrieb in Nachtquartieren rasch wieder ausbauen zu können.
24.7.2020