Beitrag vom 30.10.2019
Die Wahl des FSW-KundInnen-Rats 2020
Zum ersten Mal wird der neue KundInnen-Rat des Fonds Soziales Wien (FSW) gewählt. Noch werden KandidatInnen gesucht.
Im Frühsommer 2020 finden erstmals die Wahlen zum FSW-KundInnen-Rat statt. Das Gremium wird als Selbstvertretungsorgan von Menschen mit Behinderungen etabliert, um die Anliegen dieser Kundinnen und Kunden gegenüber dem Fonds Soziales Wien (FSW) zu vertreten. Die sieben HauptvertreterInnen und sieben StellvertreterInnen werden für fünf Jahre gewählt.
Mitreden und mitgestalten
Die Mitglieder werden den FSW in Angelegenheiten der Behindertenarbeit beraten und dabei helfen, die bestehenden Angebote zu verbessern und weiterzuentwickeln. Damit wird der Weg, Kundinnen und Kunden aktiv in den Gestaltungsprozess miteinzubeziehen, ergänzend zum „Wiener Selbstvertretungstag“ oder den „Wiener Wegen zur Inklusion“ konsequent weiterverfolgt.
Anmeldung zur Wahl
Wahlberechtigt sind alle Kundinnen und Kunden, die mindestens 16 Jahre alt sind und 2019 eine Leistung der Behindertenhilfe in Anspruch genommen haben. Möchte eine Person als FSW-KundInnen-Rätin oder -Rat kandidieren, gelten die gleichen Voraussetzungen, die KandidatInnen müssen aber mit Stichtag 1.1.2020 ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. KandidatInnen können sich bis Jahresende 2019 melden.
Gut beraten
Um die Wahl zielgruppengerecht zu planen, wird der FSW von einer Begleitgruppe, bestehend aus Menschen mit Behinderung, beraten. Ein weiteres Gremium zur Supervision des Projekts setzt sich aus internen ExpertInnen und verschiedenen Stakeholdern, zum Beispiel des Dachverbands der Wiener Sozialeinrichtungen oder der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung, zusammen.
Die Wahl wird vom Fachbereich Behindertenarbeit, Mobilität und Beratung geplant und umgesetzt. Für die Kandidatur oder bei Fragen zur Wahl genügt ein Anruf bei der zuständigen Mitarbeiterin Jutta Rozinski unter 0505 379 20 925 oder eine formlose E-Mail an selbstvertretung@fsw.at.
30.10.2019